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Stand: 30.12.2008

Bankleitzahlen

Die Bankleitzahl (BLZ) ist grundsätzlich die Girokontonummer des Kreditinstituts (KI) bei der Landeszentralbank (= Haupt-/Zweigstelle der Deutschen Bundesbank).

BLZ - Stelle

   

1

2

3

4

5

6

7

8

   

X

X

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Stellen 1 und 2

Bankbezirk

X

X

X

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Stellen 1 bis 3

Bankplatz

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X

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Stelle 4

Bankengruppe

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X

X

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Stellen 5 und 6

Hinweis auf den Sitz

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X

X

Stellen 7 und 8

Interne Niederlassungsnummer

Bankbezirk / Clearingbezirk (Stellen 1 und 2)

10 und 11

Berlin

40 bis 49

NRW (Westfalen-Lippe)

12 bis 14

Mecklenburg-Vorpommern

50 bis 53

Hessen

15 bis 17

Brandenburg

54 bis 58

Rheinland - Pfalz

20

Hamburg

59

Saarland

21 bis 23

Schleswig-Holstein

60 bis 69

Baden-Württemberg

24 bis 29

Niedersachsen

70 bis 79

Bayern

29

Bremen

80 und 81

Sachsen-Anhalt

30 bis 39

NRW (Rheinland)

82 bis 84

Thüringen

   

85 bis 87

Sachsen

Bankplatz (Stellen 1 bis 3): Die Stellen 1 bis 3 bilden die Ortsnummer, die den Bankplatz (Ort mit einer LZB) sowie den zugehörigen Bankbezirk (Bankplatz und das angrenzende Gebiet kennzeichnet.

Ergänzung zur Bankengruppe (Stelle 4):

0 - kann neben Bundesbank auch LZB sein.
2 - können auch Gruppe 3 angehören und umgekehrt
6 - können auch Gruppe 9 angehören und umgekehrt

Hinweis auf den Sitz (Stellen 5 und 6):

00 bis 09

KI an einem Bankplatz
(grundsätzlich 00, bei mehreren KI derselben Bankengruppe an einem Bankplatz werden sie mit 00, 01, 02 usw. bis 09 numeriert)

10 bis 89

KI, die nicht an einem Bankplatz ansässig sind, sondern an einem Nebenplatz
(diese Orte sind mit 10 bis 89 numeriert, bei mehreren KI derselben Bankengruppe erhält der Ort mehrere Nummern)

Sonderregelung

Für die Postgiroämter sind in den Stellen 4 bis 6 stets die Ziffern 100 vorgesehen, die für KI nicht vergeben werden. Darüber hinaus bestehen Reservierungen für andere überregional tätige KI.

Interne Niederlassungsnummer (Stellen 7 und 8)

Unselbständige Filialen von KI können eine eigene BLZ durch eine von der übergeordneten Niederlassung in den Stellen 7 und 8 abweichende Numerierung erhalten.

Filial-KI können für die Kennzeichnung ihrer Filialen in den Stellen 7 und 8 der BLZ bei Bedarf einen bestimmten Nummernblock reservieren lassen.

Sonderregelungen

       - Landeszentralbanken führen an Stelle 7 und 8 immer 00

       - Postgiroämter in den alten Bundesländern führen an den Stellen 7 und 8 die ersten zwei Ziffern der alten Postleitzahl

       - Kreditgenossenschaften ohne BLZ-gebundenes Girokonto führen in ihrer BLZ die gleiche Orts- und Bankengruppennummer wie die für sie zuständige genossenschaftliche Zentralbankniederlassung. Zur Unterscheidung ist in diesen Fällen als einheitliches Kennzeichen an der fünften Stelle die Ziffer 9 reserviert. Bei diesen Instituten dient neben der Stelle 7 und 8 auch die sechste Stelle der internen Numerierung.

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